ImmobilienGutachen bestätigt durch Wirtschafts Woche:
Der Immobilien Markt dreht sich
Die steigenden Zinsen zerstören die Hausträume vieler Menschen, die Nachfrage nach Immobilien lässt bereits spürbar nach. Endet jetzt die Boomphase?
Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung sind der große Traum vieler Menschen. In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Immobilien geradezu explodiert, die Preise sind exorbitant gestiegen. Seit kurzem aber verteuern sich auch Immobilienfinanzierungen dramatisch. Das schließt immer mehr Menschen vom Häusermarkt aus. Endet jetzt der Immobilienboom? Antworten darauf hat Tobias Just, Professor für Immobilienökonomie an der Universität Regensburg.
WirtschaftsWoche: Herr Just, neue Zahlen des Immobilienportals ImmoScout24 zeigen, dass die Nachfrage nach Kaufimmobilien um 25 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken ist. Sehen wir hier den Anfang vom Ende des jahrelangen Immobilienbooms?
Tobias Just: Die Abwärtsrisiken am Immobilienmarkt nehmen definitiv zu. Bis vor kurzem konnte man mit Immobilien eigentlich nichts falsch machen. Alle wichtigen Bestimmungsfaktoren waren für Immobilien positiv: Wir hatten Einkommenswachstum, niedrige Zinsen, Bevölkerungswachstum insbesondere in den Städten und moderate Fertigstellungszahlen. Schöner hätte das Umfeld für Immobilienanleger nicht sein können. Aber all diese Faktoren konnten nicht dauerhaft anhalten. Wir sehen jetzt einen immensen Zinsanstieg und steigende gesamtwirtschaftliche Risiken, die auf der Einkommensseite Sorgen wachsen lassen.
Lange konnten Käufer die stark gestiegenen Immobilienpreise mit günstigen Finanzierungen zumindest etwas kompensieren. Seit Jahresbeginn sind die Zinsen aber stark gestiegen, auf zuletzt gut drei Prozent für eine zehnjährige Zinsfestschreibung. Was bedeutet der Zinsanstieg für Kaufinteressenten?
Viele Haushalte können mit ihrem Einkommen eine Finanzierung nicht mehr tragen, weil sie seit Jahresanfang um mehrere hundert Euro teurer geworden ist. Käufer müssen jetzt anders finanzieren. Vor ein paar Monaten war so ziemlich jede Finanzierung irgendwie darstellbar. Einige sind sogar in sehr große Beleihungsausläufe gegangen, haben also sehr hohe Schulden aufgenommen. Das machen die Banken jetzt nicht mehr mit, aus guten Gründen. Wer ein Haus kaufen möchte, hat nur noch drei Möglichkeiten: Entweder man tilgt weniger und verzögert es so um ein paar Jahre, bis man das Haus abbezahlt hat. Oder man geht in aggressive Preisverhandlungen. Oder träumt den Traum vom Haus etwas kleiner.
Für die Finanzierung derselben Immobilie müssen Käufer jetzt nicht selten mehrere hundert Euro mehr auf den Tisch legen als im vergangenen Jahr. Hat, wer heute noch nicht zugegriffen hat, den besten Zeitpunkt zum Kaufen verpasst?
Absolut, den besten Zeitpunkt für den Hauskauf hat man jetzt garantiert verpasst. Die niedrigen Zinsen kriegen wir erst mal nicht wieder. Einige Käufer werden in den nächsten Wochen noch versuchen, den letzten Moment abzupassen – zum Beispiel jene, die den Kaufprozess schon länger in Gang gebracht haben. Es wird keinen abrupten Abbruch geben, aber spätestens, wenn diese Käufer vom Markt sind, werden die Preise etwas anfangen zu sinken.
Raus aus dem Haus: Lohnt sich jetzt der Verkauf der eigenen Immobilie?
RAUS AUS DEM HAUS
Lohnt sich jetzt der Verkauf der eigenen Immobilie?
Die steigenden Zinsen schließen immer mehr Interessenten vom Häusermarkt aus, das Angebot trifft also auf weniger Nachfrager. Wann werden die Immobilienpreise spürbar runtergehen?
Am 23. Februar 2023 (lacht). Nein, genau kann man das natürlich nicht sagen. Im Topsegment aber, wo es um reine Kapitalanlage geht, wird es am ehesten eine Beruhigung geben. Im erschwinglichen Bereich werden wir zunächst eine Verschiebung erleben, weil Käufer auf das nächstgünstigere Segment umbuchen. Es kann auch sein, dass wir einen zusätzlichen Schub aus den teuren Innenstädten in die Peripherie erleben. Diese Prozesse laufen alle parallel. Deswegen wird es kein hartes Datum für alle Wohnsegmente gleichzeitig geben. Aber wir befinden uns in einer deutlichen Beruhigungsphase. Zu Beginn werden erst mal die Preiszuwächse nachgeben, dann werden weniger Projekte fertiggestellt – und das wird wenig Luft lassen für Preiserhöhungen.
Wenn sich immer weniger Menschen eine Immobilie leisten können, sinkt die Nachfrage. Wann ist der richtige Zeitpunkt, sein Haus zu verkaufen?
Noch erleben wir zwar keine Preisrückgänge auf breiter Front. Große Preiszuwächse sind aber unwahrscheinlich. Wer mit dem Gedanken spielt, sein Haus in den nächsten Monaten zu verkaufen, sollte diesen intensiver verfolgen.
Immobilien galten in den vergangenen Jahren als sichere Geldanlage. Doch gerade in den Großstädten liegen die Mietrenditen gerade einmal bei drei Prozent. Sind Immobilien als Kapitalanlage angesichts von Inflationsraten von acht Prozent und höheren Zinsen für sichere Anleihen überhaupt noch attraktiv?
Es gibt ja dieses Bonmot, Immobilien seien ein guter Schutz gegen die Inflation. Anleger unterschätzen aber oft, dass das nicht so einfach zu beantworten ist. Immobilien schützen nicht per Grundgesetz vor Inflation. Gerade dann nicht, wenn die Inflation angebotsgetrieben steigt oder wenn man den Schutz kurzfristig sucht. Wer aber langfristig über Dekaden eine inflationssichere Anlage sucht, fährt mit Immobilien oft gut.
Lesen Sie auch: Steigende Zinsen, strengere Kreditvergabe, noch mehr Regulierung: Die Stimmung am Immobilienmarkt dreht. Sollten Eigentümer das noch hohe Preisniveau nutzen, um jetzt Gewinne zu sichern und zu verkaufen?
Veröffentlicht von Philipp Frohn, Redakteur, 27. 06. 22
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Ausländischen Investoren wird Deutschland zu
teuer
Braucht es Schwein um ein rell bewertetes Angebot zu finden? Oder lieber gleich zum Fachmann.
Großinvestoren aus dem Ausland haben ihren Teil zur Preisexplosion für Immobilien in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München beigetragen. Nun finden sie die Städte überteuert – ihr neues
Lieblingsland für Investitionen überrascht.
Starke Wirtschaft, politische Stabilität, Rechtssicherheit: Wohnungen und Häuser in Deutschland gelten Investoren weltweit als sicherer Hafen – zum Leidwesen von Mietern und Immobilienkäufern. In einigen Städten hierzulande ist die Wohnungsnot groß, Eigentum wird für viele Menschen unerschwinglich. Doch angesichts der hohen Preise wenden sich nun auch manche Großanleger ab, wie eine Analyse der Beratungsgesellschaft PwC zeigt.
Demnach sanken die Immobilieninvestments in Deutschland in den vergangenen zwölf Monaten um 3 Milliarden auf 65 Milliarden Euro. Wohnungen und Häuser in hiesigen Städten würden zwar von Großanlegern geschätzt, weil sie viel Wert auf Sicherheit legten, heißt es in dem Papier. „Dennoch werden Berlin, Frankfurt, Hamburg und München von vielen Investoren als überteuert angesehen“, sagt PwC-Partnerin Susanne Eikermann-Riepe.
Die mehr als 800 Immobilienprofis, die befragt wurden, finden die Häuserpreise in deutschen Großstädten – wie auch in anderen europäischen Metropolen – sehr sportlich. „Nahe am Gipfel“, „weit fortgeschritten“ oder „überteuert“, lautet häufig ihr Urteil. Die Anleger sehen den deutschen Markt demnach zunehmend leer gefegt.
Massenflucht in die deutschen Speckgürtel
Manchen Anlegern wurde es nun offenbar zu bunt. Ganz vorn in ihrer Gunst steht europaweit nicht mehr Deutschland, sondern Großbritannien. Auf der Insel wurden vom Schlussquartal 2017 bis zum Ende des dritten Quartals dieses Jahres 68 Milliarden Euro in Immobilien investiert, davon 20 Milliarden allein in London. Deutschland habe zu wenige Zielobjekte, und diese seien zu teuer, meint Eikermann-Riepe. „Aus diesem Grund konnte Großbritannien trotz des bevorstehenden Brexit vorbeiziehen.“
Jeder zweite Euro aus dem Ausland
In den vergangenen Jahren hatten Investoren aus den USA, Großbritannien und China in großem Stil Wohnungen und Häuser in deutschen Städten gekauft. Bei Deals jenseits von zehn Millionen Euro stammte 2017 mehr als jeder zweite Euro von ausländischen Kapitalgebern, so der Verband deutscher Pfandbriefbanken. Die Einschätzung der Großanleger hat daher Gewicht.
Die Studie ist ferner ein Beleg dafür, dass der seit einem Jahrzehnt laufende Immobilienzyklus in Deutschland inzwischen in einer Spätphase angekommen ist. Die Bundesbank warnte mehrfach vor Preisübertreibungen in Ballungsräumen. Sie sieht Überbewertungen von bis zu 30 Prozent, wenn auch noch keine bundesweite Blase.
Frankfurt holt Berlin ein
Innerhalb von Deutschland macht sich nun auch der 2019 geplante Brexit bemerkbar, zeigt die PwC-Studie. In Frankfurt, das viele Londoner Banker anzieht, stiegen die Immobilieninvestments demnach rasant: Am Main wurden acht Milliarden Euro in Wohnungen und Häuser gesteckt – ein Plus von 12,5 Prozent binnen Jahresfrist. Damit holte Frankfurt beim Volumen Berlin ein. Die beiden deutschen Spitzenreiter stehen in Europa gemeinsam auf Platz drei hinter Paris und London.
Die Landesbank Helaba erwartet, dass die Zahl der Bankbeschäftigten in Frankfurt mittelfristig um mindestens 8000 Menschen steigt. Der Zuzug von Bankern aus London wegen des Brexit werde dazu beitragen, „dass sich der Anstieg der Wohnimmobilienpreise und Mieten mindestens in ähnlichem Tempo fortsetzt“, schätzt sie.
Aber nicht nur Frankfurt, sondern auch andere deutsche Großstädte bleiben laut der PwC-Studie begehrt – trotz aller Skepsis über hohe Immobilienpreise. Gefragt nach den besten Aussichten für europäische Metropolen, sehen die befragten Profis gleich vier deutsche Städte in den Top Ten: Berlin (2), Frankfurt (5), Hamburg (7) und München (10).
Auch bei den erwarteten Mietsteigerungen geben die Studienautoren keine Entwarnung. Hier wird ebenfalls mit Aufschlägen in Frankfurt und Hamburg gerechnet – und allen voran in Berlin. „Die Liebesbeziehung der Immobilienbranche mit Berlin dürfte 2019 weitergehen“, heißt es. „Jeder will dort sein, und die Mieten gehen durch die Decke.“
Im Ranking für das kommende Jahr nimmt allerdings Lissabon den Spitzenplatz ein. Die Stadt überzeugt laut PwC vor allem durch überdurchschnittliche Renditen, hohes Wachstum sowie einen wachsenden Bedarf an Entwicklungsprojekten im Bereich der Büroimmobilien.
Quelle: Welt/ Kevin Kanuer, bearbeitet N.Gallandt
Gefälligkeitsgesetzgebung gefährdet Eigentümer
Die erste Hälfte der Legislaturperiode in Berlin ist vorbei, so rücken Wahlen wieder vermehrt in den Focus und damit Überlegungen, mit welchen Wohltaten der Bürger wohlgestimmt werden
kann.
Da war es naheliegen, sich mal wieder das Mietrecht vorzunehmen, obwohl die gesetzgeberischen Fehlentwicklungen hier eine solche Schieflage im Interessenabgleich zwischen Mieter und Vermieter
verursacht haben, dass von Recht kaum mehr gesprochen werden kann. In der Folge hat sich ein Mietnomadenunwesen gebildet und Mietbetrug schädigt die Wohnungswirtschaft in
Millionenhöhe.
Nun eine weitere Verschärfung, da der Gesetzgeber sich genötigt sieht -ohne vernünftigen Grund- in freie Wirtabläufe einzugreifen und gesetzlich vorzuschreiben, dass Eigentümer bei Neuvermietung
den Makler zu zahlen haben, wenn sie die Vermietung in Auftrag geben. Da jedweder gesetzgeberische Eingriff in funktionierende Wirtschafts Abläufe nach Ludwig Erhard ein Sündenfall ist, wenn kein
zwingender sozialpolitischer begründbarer Anlass vorliegt, verlässt die Bundesrepublik ein weiteres Mal die Grundfeste ihres wirtschaftlichen Fundamentes. Die bleibt gesellschaftlich nicht ohne
Folgen. Ausgebremster Wohnungsneubau, keine Vermietungsbereitschaft an soziale Randgruppen und eben auch an Flüchtlinge sind direkte Folgen, was leider kaum ein öffentlich zu sagen
wagt.
Aber auch für Eigentümer begründet die neue Rechtslage erhebliche Gefahren, da Vermietungsversuche ohne professionelle Begleitung und insbesondere ohne wirksame Prüfung einer Schuldenvorbelastung des Mietbewerbers für den Eigentümer ruinös sein können. Ein Mietnomade, einmal unter Vertrag genommen, kann bis zu 30.000,00 € Schaden verursachen, da deutsche Gerichtslaufzeiten und besagte Mietrecht, den betroffenen Eigentümer für nahezu alles haftbar machen. Es ist nicht nur der Mietausfall zu verkraften, der Vermieter zahlt (wenn es denn mal soweit ist) auch die Räumungskosten, sprich ein Umzugsunternehmen für den Mietbetrüger und bleibt zumeist auch auf den Renovierungskosten sitzen.
Der Gesetzgeber setzt so ein völlig falsches und für viele betroffene Kleineigentümer von Wohnraum ein verherendes Signal.
Wir werden versuchen, dem entgegenzuwirken. Eine I- Net Präsenz unter der Domain
www.mietnomaden-ade.de
geht kommende Woche an den Start, um aufzuklären und verlässliche Hilfe für verunsicherte Eigentümer zu geben.
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10 Jahre |
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*Der effektive Jahreszins gilt gem. Preisangabenverordnung (PAngV) bei einer anfänglichen Tilgung von 1% p.a., zuzüglich ersparter Zinsen und 100% Empfang. Die Jahresleistung (Annuität) wird aus dem ursprünglichen Nettodarlehensbetrag (Darlehensnennbetrag) errechnet. Stand: 23.06.2015.
Die genannten Konditionen gelten für einen Nettodarlehensbetrag über 100.000 €, der in einer Summe ausgezahlt wird. Folgende Rahmenbedingungen sind zugrunde gelegt:
• Finanzierung eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung
• keine Sondertilgungen
• festes Arbeitnehmerverhältnis oder gegebenenfalls Beamtenstatus
• beste Bonität
• Gehaltsnachweis erforderlich
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2,46% |
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1,75% |
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Wer sich mit einem "faulen Mieter" herumschlagen muss, verliert Geld.
Um den Schden in Grenzen zu halten, bestehen seit der letzten Mietrechtsreform neue sinnvolle Möglichkeiten:
Beschränkter Vollstreckungsauftrag (Berliner Modell)
Mit der Einführung des § 885a ZPO hat der Gesetzgeber das bereits von der Rechtsprechung anerkannte „Berliner Modell“ in abgewandelter Form ins Gesetz übernommen. Hiernach kann der Vollstreckungsauftrag darauf beschränkt werden, den Mieter der Wohnung zu verweisen und dem Vermieter den Besitz an der Wohnung einzuräumen. Der Gerichtsvollzieher muss hierbei die beweglichen Sachen, die er bei der Vollstreckung vorfindet, auch in Form von Bildern dokumentieren. Nach der Übergabe der Wohnung muss der Vermieter die beweglichen Sachen des ehemaligen Mieters zwar verwahren, er kann sie aber auch aus den Räumen wegschaffen. Bewegliche Sachen, an denen offensichtlich kein Interesse mehr besteht, können vom Vermieter vernichtet werden. Für etwaige Sachschäden, die durch die Verwahrung und Vernichtung entstehen, muss der Vermieter nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertreten. Nach der Vollstreckung kann der ehemalige Mieter innerhalb einer Frist von einem Monat seine beweglichen Sachen zurückfordern. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter die Sachen im Wege einer Pfandversteigerung verwerten. Die Kosten für die Verwahrung, Verwertung und Vernichtung der beweglichen Sachen sind als Kosten der Zwangsvollstreckung vom ehemaligen Mieter zu tragen.
15. 08. 13
Leichte Gegenströmung
Von einer Trendwende am Geldmarkt zu sprechen ist sicher verfrüht aber eine Gegenströmung ist unverkennbar. Es existieren Steigerungstendenzen.
Wer sich mit Investitionen beschäftigt, muß Acht geben, dass er das Zinstal nicht verpasst. Günstige Zinsen sind halt kein Naturgesetz und je dichter die Bundestagswahl rückt, je nervöser dürfte der Markt reagieren.
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Zinsentwicklung weiter auf Verbraucherkurs!
Auf historischem Niveau geht es weiter leicht abwärts, es wird noch günstiger!! Die klassische 100% Finanzierung mit 10 jähriger Zinsbindung für unter 3 %, das ist die Gelegenheit!!
In der Praxis erlebe ich aber auch die Kehrtseite der Euphorie. Geschäftemacher agieren mit völlig überhöhten Preisen, was nicht nur ärgerlich ist, sondern auch die Nachhaltige Sicherung Ihres Geldes gefährdet.
Eine unabhängige Wertermittlung (Kurzgutachten) sichert alle Beteiligten. Sie stärkt auch die eigene Verhandlungsposition -auch für Verkäufer-.
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3,09% |
3,44% |
3,49% |
20 Jahre |
3,08% |
3,12% |
3,18% |
3,23% |
3,57% |
3,63% |
25 Jahre |
3,25% |
3,30% |
3,45% |
3,51% |
3,65% |
3,71% |
30 Jahre |
3,42% |
3,47% |
3,59% |
3,65% |
4,14% |
4,22% |
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Bundesrat macht den Weg für neues Mietrecht frei
Zitat: 01.02.2013, 18:45 Uhr | dapd, AFP, t-online.de
Das neue Mietrecht ist umstritten (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Der Bundesrat hat die umstrittene Reform des Mietrechts auf den Weg gebracht. Mietbetrügern kann künftig leichter gekündigt werden. Bei der Gebäudesanierung gibt es einschneidende Änderungen zulasten der Mieter. Die Opposition und der Mieterbund kritisieren die Reform scharf.
Scharfe Kritik vom Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund (DMB) bilanzierte: "Das ist ein schlechter Tag für Mieter." Nun würden nach dreijähriger Debatte leider endgültig zahlreiche Verschlechterungen im Mietrecht Gesetz. "Mögliche Verbesserungen dagegen, wie zum Beispiel die Begrenzung der Neuvertragsmieten, sind bis auf weiteres vom Tisch", kommentierte Präsident Franz-Georg Rips.
Anmerkung: Der Mieterbund erweist sich einmal mehr als Sprachrohr von "Mietern die
keiner braucht" Vertragstreue muss auch im Mietrecht wieder mehr
Gewicht erhalten, dazu ist diese Reform ein erster Schritt.
N. Gallandt
Maßnahmen gegen Miet-Nomaden
Mit dem neuen Mietrecht will der Gesetzgeber unter anderem das sogenannte Miet-Nomadentum unterbinden: Vermietern wird eine beschleunigte Zwangsräumung ermöglicht. Gerichte müssen Räumungssachen laut der Neuregelung künftig vorrangig und zügig bearbeiten, damit die schon entstandenen finanziellen Ausfälle des Vermieters sich nicht ins Unermessliche steigern.
Formularbeginn
Formularende
Der Vermieter kann zudem schneller ein Räumungsurteil erwirken, dessen Vollstreckung anhand der "Berliner Räumung" erleichtert wird. Sie ermöglicht es Vermietern, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne die darin befindlichen Gegenstände - oftmals für viel Geld - wegschaffen zu müssen.
Dem Mieterbund gehen die Regelungen zu weit: Der Verband moniert zum Beispiel den neuen Kündigungstatbestand, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Und Wohnungsräumungen aufgrund einer einstweiligen Verfügung würden nun zulässig.
Rechtsweg verkürzt
So kann bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, das Gericht den Mieter dazu verdonnern, den strittigen Betrag zu hinterlegen. Folgt er dieser Aufforderung nicht, können die Richter die Räumung anordnen. Damit wird der Rechtsweg für den Mieter laut Mieterschutzbund in unangemessener Weise verkürzt.
Es könnte zur Räumung der Wohnung kommen, nur weil der Mieter die geforderte Sicherheit nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Selbst wenn sich dann im weiteren Verlauf der Rechtsstreitigkeit die Räumungsklage des Vermieters als unbegründet erweist und abgewiesen wird, sei die Wohnung für den Mieter verloren.
Anreize für Gebäudesanierung
Auch die neuen Bestimmungen zur Gebäudesanierung stoßen auf Kritik: Bei einer energetischen Sanierung darf der Mieter nun während der ersten drei Monate nicht mehr die Miete mindern. Vielmehr muss er Baulärm und Staub dulden, wenn Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Nur wenn eine Wohnung zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben.
Wie bisher kann der Vermieter maximal elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Die Regierung will mit der Beschneidung des Minderungsrechts Anreize für Vermieter zur energetischen Gebäudesanierungen schaffen - und sieht gleichzeitig Entlastungen der Mieter bei zukünftigen Energiekosten.
Keine Deckelung von Neumieten
Angesichts der vor allem in Großstädten rasant steigenden Mieten sollen Mieterhöhungen engere Grenzen gesetzt werden. Bislang konnten Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Deckelung wird nun auf 15 Prozent abgesenkt - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde. Diese Regelung bezieht sich nur auf Bestandsmieten.
Der Bundesfinanzhof hält laut der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund die aktuell geltende Gesetzgebung für verfassungswidrig. Daher müsse die Erbschaft- und Schenkungsteuer laut Haus
& Grund-Präsident Rolf Kornemann umgehend abgeschafft werden.
„Durch die letzten Reformen hat sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer ohnehin zu einer Sondervermögensteuer auf Immobilien entwickelt“, kritisierte Kornemann. Zuletzt trugen die Erwerber
privaten Immobilienvermögens die Hauptlast dieser Steuer. Dass dies verfassungsrechtlich keinen Bestand haben konnte, wie auch Haus & Grund stets betont hatte, habe der BFH nun
bestätigt.
„Die privaten Immobilieneigentümer benötigen jeden Cent, um die Herausforderungen der Energiewende und des demografischen Wandels bewältigen zu können“, so der Verbandspräsident. Der BFH hat das
geltende Erbschaftsteuerrecht nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Quelle: Haus & Grund Deutschland
Anmerkung:
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle politische Diskussion, welche das Ziel verfolgt, die Besteuerung noch zu steigern, geradezu absurd. Es ist zu hoffen, dass bei der deutschen Politik endlich einmal kaufmännisches Bewustsein einkehrt mit der Einsicht mit dem Auskommen zu müssen, was erwirtschaftet wird. Weitere Steuererhöhungen sind in keiner Weise begründbar, schließlich stellt Immobilienvermögen immer bereits versteuertes Vermögen da.
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Dabei wird zu schnell übersehen, dass der Bodenrichtwert sich nur auf ein Bodenrichtwertgrundstück
bezieht. Größe, Bebaubarkeit, Geschosszahl und Bauweise
Aber Vorsicht nicht nur durch Planung der Verwaltung kann der Grundstückswert erheblich beeinträchtigt sein. Gerade im Natur und Umweltschutz gibt es "schleichende Beschränkungen", die sich in keiner Bauakte finden. So kann insbesondere aus dem Waldgesetz und den Rechtsnormen über Biotope eine lage der natürlichen Entwicklung überlassene Fläche in ihrer Nutzbarkeit erheblich verändern. Zum Teil überlagern diese Rechtsnormen sogar geltendes Baurecht. Es empfielt sich, diese Aspekte insbesondere bei der Feststellung von Erbschaftssteuern prüfen zu lassen.
Nico Gallandt, DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Verkehrswertermittlungen |
Immobilien aktuell
Vater Staat kommt mal wieder nicht mit seinen Finanzen aus
Daher empfiehlt es sich die Zeit bis zur Steuererhöhung und das derzeit günstige Zinsniveau für Immobilienfinanzierungen (ab 3,6 % im 10 Jahresbereich) zu nutzen, und den Immobilienkauf jetzt anzugehen.
Wir beraten Sie gern persönlich bei der Bewertung Ihrer Wunschimmobilie.
Aktuelle Übersicht
Bundesland |
Gültig ab |
Grunderwerbsteuer |
Steuersatz |
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Baden-Württemberg |
|
3,50% |
Bayern |
|
3,50% |
Berlin |
01.01.2007 |
4,50% |
Brandenburg |
01.01.2011 |
5,00% |
Bremen |
01.01.2011 |
4,50% |
Hamburg |
01.01.2009 |
4,50% |
Hessen |
|
3,50% |
Schleswig- |
bis 31.12.2011 |
3,50% |
ab 01.01.2012 |
5,00% |
|
Thüringen |
07.04.2011 |
5,00% |
Bundesland |
Gültig ab |
Grunderwerbs- |
steuersatz |
||
Niedersachsen |
01.01.2011 |
4,50% |
Nordrhein- |
bis 30.09.2011 |
3,50% |
|
ab 01.10.2011 |
5,00% |
Rheinland- |
bis 28.02.2012 |
3,50% |
|
ab 01.03.2012 |
5,00% |
Saarland |
01.01.2011 |
4,00% |
Sachsen |
|
3,50% |
Sachsen- |
01.03.2010 |
4,50% |
22.10.2011 Nico Gallandt
Irrtum vorbehalten
Hamburger Hauseigentümer benachteiligt 20.09.2011
In der Diskussion um die Prüfung der Abwasserkanäle privater Immobilien sind die Haus- und Grundeigentümer der HansestadtHamburg gegenüber den Eigentümern im Schleswig- holsteinischen Nachbarland erheblich benachteiligt.
Die neue „Bürokratieattacke“ aus den Ministerien der Bundesländer wurde nach massivem Protest der Wohnungswirtschaft in Schleswig Holstein (aber auch in NRW) entschärft, die Fristenum 1 Jahre bis ins Jahr 2025 verlängert.
Hamburg bleibt dagegen bisher bei seinem engen zeitlichen Rahmen und verlangt von den Privateigentümern der Hansestadt, die Leitungen auf Ihrem Grund bis 2015 überprüfen zu lassen (siehe auch: http://www.hamburg.de/abwasserleitungen/ ).
Die Nachbarn in Schleswig Holstein gehen im Verbund mit anderen Bundesländern einen realeren Weg, um Aspekte des Umweltschutzes mit Notwendigkeiten einer wirtschaftlichen Immobilienbewirtschaftung in Einklang zu bringen (siehe: http://www.haus-und-grund-kiel.de/index.php?option=com_content&task=view&id=405&Itemid=88 )
Besonders prekär in der Diskussion ist, dass die öffentlichen Gebietskörperschaften auf Grund der desolaten Haushaltslage selbst nicht in der Lage sind, das Leitungsnetz in ihrem Zuständigkeitsbereich prüfen geschweige denn, wo erforderlich in Ordnung bringen zu lassen. Ebenso sind die aus den Umweltabteilungen formulierten Unterschiededer zu wählenden Prüfverfahren geeignet, eine Verunsicherung und Ablehnung der Maßnahmen schlechthin zu verursachen.
Auch in der Immobilienbewertung wird sich diese Problematik niederschlagen, sind angesichts der kurzen Fristen in Hamburg keine Möglichkeiten gegeben, Rücklagen sowohl für Prüfmaßnahmen, als auch für ggf. notwendige Instandsetzungen zu bilden.
Fraglich ist ebenso, ob es wirklich einer weiteren Ausweitung von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten bedarf, das angestebte Ziel, einer Verbesserung altersbedingt nicht mehr dichter Abwasserleitugen, zu befördern. So ist es lange etabliert, dass zum Beispiel die periodische Dichtigkeitsprüfung von Öltanks, die im Erdreich untergebracht sind, von privatewirtschaftlichen Unternehmen wie z. B. dem TüV vornehmen zu lassen.
Wir haben eine Anfrage an die Behörden in Hamburg gerichtet, um zu erfragen, ob die Hansestadt sich der Entwicklung in NRW und SH konform auch bereit erklärt, die Fristen neu zu überdenken.
Wir werden auf dieser Seite das Ergebnis bekannt geben. Sie können sich jedoch auch gern unter unserer E- Mail für den im Aufbau befindlichen aktuellen Info- Dienst anmelden, einfach Mail sende und mitteilen, dass Sie weiter informiert werden möchten.
Ihr
Nico Gallandt, DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Verkehrswertermittlungen