Am Anfang des gemeinsamen Lebensweges schaut man voller Erwartung in eine glückliche Zukunft. Um dieses Glück für alle Facetten des Lebens zu sichern, ist die Feststellung bestehender Immobilienwerte und deren Zuordnung zu den Partnern eine wichtige Möglichkeit im Fall des Falles auch nach vielen Jahren eine rechtssichere Grundlage für vielschichtige Vermögensregelungen zu schaffen.
Das bürgerliche Gesetzbuch definiert klare Rechtsfolgen in bezug auf die Eigentumsverhältnisse bei Erbschaft, Schenkung oder gar Scheidung. Grundlage ist jedoch immer die Frage nach den realen Werten, wenn zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Immobilienbesitz vorhanden war.
Eine Verkehrswertgutachten gibt hier Rechtssicherheit und kann kostenträchtige, menschlich belastende Auseinandersetzungern vermeiden. Dabei ist auch die gegenseitige vermögensrechtliche Sicherung der Eheleute wesentlich, denn in dem Fall (der hoffentlich nie eintritt) dass ein Partner verstirbt, hat die Auseinandersetzung mit gesetzlich zu berücksichtigenden Familienerben, schon zu oft nach dem menschlichen Verlust, auch zur Gefährdung der sozialen Absicherung von Betroffenen geführt.
Heute schon an übermorgen denken, schütz vor nicht bedachten Rechtsfolgen.
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