Mit einem Mietwertgutachten wird zumeist die Höhe eines angemessenen Mietzinses (marktübliche Miete) für eine Immobilie (Wohnung oder Gewerberäume) ermittelt. Die marktübliche Miete ist nach § 558 BGB das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.
Wann wird ein Mietwertgutachten benötigt?
Mietwertgutachten dienen meistens dazu gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen.
Auch gegenüber dem Finanzamt kann ein Mietwertgutachten
Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
In Städten aber auch im ländlichen Raum, in denen keine Mietdatenbanken oder Mietspiegel geführt werden, ist das Mietwertgutachten eine Möglichkeit zur Anpassung des Mietzinses.
In der Regel werden folgende Daten & Unterlagen benötigt:
Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße
bisher bezahlte Miete
Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)
falls vorhanden Grundrissplan, Schnitt, Wohnflächenberechnung
Mietbegriff
Zeitpunkt der letzten Mietanpassung