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Mietwertgutachten

 

 

Mit einem Mietwertgutachten wird zumeist die Höhe eines angemessenen Mietzinses (marktübliche Miete) für eine Immobilie (Wohnung oder Gewerberäume) ermittelt. Die marktübliche Miete ist nach § 558 BGB das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.



Wann wird ein Mietwertgutachten benötigt?



Mietwertgutachten dienen meistens dazu gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen. 

 

Auch  gegenüber dem Finanzamt kann ein Mietwertgutachten
Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.

 

 

In Städten aber auch im ländlichen Raum, in denen keine Mietdatenbanken oder Mietspiegel geführt werden, ist das Mietwertgutachten eine Möglichkeit zur Anpassung des Mietzinses.



In der Regel werden folgende Daten & Unterlagen benötigt:

  • Angaben bezüglich des Baujahrs, Wohnungsgröße

  • bisher bezahlte Miete

  • Mietvertrag (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag und Verträge mit Besonderheiten)

  • falls vorhanden Grundrissplan, Schnitt, Wohnflächenberechnung

  • Mietbegriff

  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassung


Sachverständigenbüro:

 1.Verkehrswertermittlung
    von Grundstücken und
    Immobilien

2. Feuchtigkeis- und
    Schimmelschäden

Nico Gallandt

- Roseburger Strasse 10

  21514 Güster

   +49(0)4158 881066

    Fax +49(0)4158 881070

    +49(0)1723286471

- Dohlenweg 12

   22305 Hamburg

   +49(040)35770811

- Jägerstr. 16

   23774 Heiligenhafen

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info@hamburgs-gutachter.de
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TÜV Rheinland

geprüft

Feuchtigkeits- und Schimmelschäden

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