Schiedsgutachten werden in Scheidungsverfahren oder in Erbauseinandersetzungen von den Parteien gemeinsam eingesetzt, um kostspielige und langwierige prozessuale Auseinandersetzungen über den streitigen Gegenstand zu vermeiden. Man einigt sich darauf, das fachliche Urteil des Sachverständigen anzuerkennen.
Das Schiedsgutachten wird in Form und Umfang des Verkehrswertgutachtens erstellt. Bei Einigkeit der Auftraggeber besteht auch die Möglichkeit mit dem Instrument der Wertermittlung zu arbeiten, was Kosten günstiger ist. Ich berate die Beteiligten gern in einem gemeinsamen Eröffnungsgespräch.
Ich freue mich über Ihren Auftrag,
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