Bei einer Wertermittlung erfolgt die Berechnung auf Grundlage der gesetzlich normierten Verfahren.nach Durchführung eines Ortstermins. Die Dokumentation insbesondere des Immobilienumfeldes ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten eingeschränkt. Die Wertermittlung dient der Vorlagen bei Banken und Versicherungen oder bei Umrechnungen von bereits festgestellten Wertermittlungen auf einen anderen Zeitpunkt. Ferner kommt eine Wertermittlung im außergerichtlichen Verfahren bei Ehescheidungen oder Trennungen aber auch im gerichtlichen Betreuungsverfahren zum Einsatz.
Die Wertermittlung ist ein Formulargutachten von ca. 5- 10 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertermittlung verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen. Die Kosten einer Wertermittlung werden bei einer eventuellen späteren zeitnahen Verkehrswertermittlung angerechnet.
Eine Wertermittlung enthält folgende Leistungen:
Vom Auftraggeber sind folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, kann ich Ihnen gerne die Unterlagen besorgen bzw. erstellen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:
Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 5 bis 10 Werkta
ge nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Kosten: je nach Aufwand der zu erstellenden Unterlagen vom Ortstermin: € 295,- (mündliche Auswertung der Ortstermins), € 375,- (Übersendung der schriftlichen
Berechnungsunterlagen), € 485,- (umfangreiche Objektdokumentation) jeweils zzgl. 19% MwSt u. 045 Cent ggf. anfallende
Fahrkosten und ggf anfallende Fährkosten.
Ich freue mich über Ihren Auftrag,
bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter
+49 (0) 4542 8607650 oder per Email!